Eine Wortmarke kann sowohl durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt, als auch durch ihre fortlaufende Benutzung entstehen. Letzteres kommt in Frage, wenn die Wortmarke bereits eine gewisse Verkehrsgeltung besitzt, also von Kunden und Mitbewerbern als wichtiges Kriterium für die Produktherkunft erkannt wird. In der Regel erfolgt die Wortmarkenanmeldung aber durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DMPA).
Ihre Wortmarke zuverlässig anmelden
Eine Wortmarke muss im Hinblick auf die Produkte und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens ein echtes Unterscheidungskriterium gegenüber denen eines anderen Unternehmen darstellen. Das Markenrecht spricht hierbei von der Unterscheidungskraft. Wörter, die nur der Warenbeschreibung dienen oder so häufig in der Werbesprache zum Einsatz kommen, dass sie im Verkehr nicht als Mittel der Unterscheidung wahrgenommen werden, können nicht als Wortmarke angemeldet werden. Die Wortmarke muss aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen und oder anderen Schriftzeichen bestehen . Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine Liste mit allen hierfür zulässigen Zeichen ausgegeben. Sie lassen sich in der vom DPMA genutzten Druckschrift „Arial“ darstellen. Sind dementsprechend nicht darstellungsfähige Elemente enthalten, kommt eventuell eine Markenanmeldung als Wort-Bildmarke oder Bildmarke in Frage.
Im Zuge des Antragsverfahrens wird das DPMA zunächst alle Eintragungshindernisse, beispielsweise eine nicht korrekt gewählte Klassifikation oder das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, überprüfen. Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, erfolgt im Anschluss die Eintragung der angemeldeten Wortmarke und die Aushändigung der Eintragungsurkunde. Danach wird die neue Wortmarke im deutschen Markenblatt publiziert. Das ganze Verfahren dauert zwischen 3 und 6 Monate und die erworbenen Markenschutzrechte gelten zunächst für 10 Jahre. Die Inhaber älterer Marken, die durch die Neueintragung ihre Rechte verletzt sehen, können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen.
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Wortmarke
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980,00 €*
Bildmarke
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930,00 €*
Wort+Bildmarke
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250,00 €*
*Alle Preise verstehen sich in EURO inkl. gesetzlicher MwSt. zzgl. anfallender amtlicher Anmeldegebühren in Höhe von mind. 300,00 EURO.
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