Von einem überdurchschnittlichen Umfang oder einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmusterfall, die eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 rechtfertigt, kann bei einer Gebrauchsmuster- oder Gemeinschaftsgeschmacksmustersache nicht pauschal ausgegangen werden. Dies gilt …
Abmahnung
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